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Klima­freund­licher Neu­bau - Wohn­gebäude

KfW-Förderung Nr. 297, 298 für nach­haltiges Bauen - und Nr. 296

Ein neues Förder­programm Nr. 296 "Klima­freund­licher Neubau im Niedrig­preis­segment" steht ab sofort zur Verfügung. Die KfW-Förde­rung Nr. 297, 298 ist seit März 2023 in Kraft und wendet sich an Bau­familien, die nach­haltig bauen oder kaufen wollen. Die Förde­rung ist für den Neu­bau von Ein­familien­häusern nur mit dem Qualitäts­siegel „Nach­haltiges Gebäude“ (QNG) mög­lich.

Haus mit Isabell

Ab sofort: Neues Förder­programm für Neubau im Niedrigpreissegment!
Seit dem 1.10.2024 steht für den Neubau oder den Erstkauf klima­freundlicher und flächen­effizienter Wohn­gebäude und Eigentums­wohnungen in Deutsch­land die Förderung „Klima­freund­licher Neubau im Niedrig­preis­segment – Wohn­gebäude“ (296) zur Verfügung. Maximaler Förder­kredit ist 100.000 Euro ab 0,88 % effektivem Jahres­zins.
Wei­tere Infor­mationen fin­den Sie hier:

KfW - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296)

Die Förderung Nr. 297, 298 wird in zwei Varianten angeboten:

Klima­freund­liches Wohn­gebäude (KFWG)

Förderungs­würdig sind klima­freundliche Wohn­gebäude mit einem energe­tischen Standard eines Effizienz­haus 40. Hierzu werden die Treib­hausgas-Emissionen über das gesamte Gebäude­leben hinweg betrachtet, die unter Anwendung einer Lebens­zyklus­analyse (LCA) nach­gewiesen werden müssen. Dabei darf nicht mit fossilen Energien oder Holz geheizt werden.

Im KfW-Programm Nr. 297 „Klima­freundlicher Neubau Wohn­gebäude - private Selbst­nutzung“ werden max. 100.000 Euro pro Wohn­einheit finanziert. Das bedeutet z. B. für ein Haus mit Einlieger­wohnung wird ein Kredit über 200.000 Euro gewährt.

Klima­freund­liches Wohn­gebäude mit QNG (KFWG-Q)

Mit einem klima­freundlichen Wohn­gebäude und dem Zusatz Q ist ein Effizienz­haus 40 gemeint, das zusätzlich ein Nach­haltigkeits­zertifikat tragen muss. Das ist entweder das „Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude Plus“ oder das „Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude Premium“. Gefördert wird bis zu einer Summe von 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Was wird voraus­gesetzt, um das QNG zu erhalten?

Um das Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude zu erhalten, muss das Haus ein spezielles Nach­haltig­keits-Bewertungs-System bestehen. Darin wird neben dem Bau des Wohn­hauses sein kompletter Lebens­zyklus mit einbezogen:

  • Wie viele Ressourcen benötigt der Hausbau?

  • Welche Aus­wirkungen hat der Hausbau auf die Umwelt?

  • Wie hoch sind die Unter­halts­kosten?

  • Wie steht es mit der Wohn­gesundheit?

  • Wie gut ist die Energie­effizienz?

Das QNG-Siegel ist Voraus­setzung für eine KfW-Förderung: Bei einem Kredit­volumen über 120.000 Euro beträgt der max. Tilgungs­zuschuss 5 %, das sind max. 6.000 Euro Förderung.

Steuerlich absetzbar ist für das Nach­haltigkeits­siegel der not­wendige Energie­berater mit 50 % (max. 5.000 Euro).

Relevant sind die CO2-Emissionen und der Energie­bedarf des Hauses - über seine gesamte Lebens­phase hinweg. Bei jedem Neubau wird genau geprüft, ob die Anforde­rungen erfüllt werden, woraufhin eine Zertifi­zierung erfolgt. Über den Erhalt des Siegels entscheidet demnach die Ökobilanz des Gebäudes.

Energie­experte/ Nach­haltig­keits­berater

Dieser muss verpflichtend für die Bean­tragung und Begleitung des Projektes einge­bunden sein. Zur Bean­tragung der Förderstufe "Klima­freundliches Wohn­gebäude mit QNG" müssen außerdem eine QNG-Zertifi­zierungs­stelle sowie ein QNG-Nachhaltig­keits-Berater hinzu­gezogen werden.

Hier geht's zur Förderung

Haus und Wohnung energie­effizient und nach­haltig bauen mit der KfW-Förderung 297, 298:

Klima­freund­licher Neubau/ Wohn­gebäude (297, 298)

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